Vertragsbedingungen
Mündliche Verträge sind genau so
bindend wie ein schriftlicher Vertrag !
Bei Absage eines Auftritts seitens des
Veranstalters sind in der Regel immer
80% der Gage fällig !!!
Falls die Künstlerin ihren Termin wegen
Krankheit o.ä. nicht einhalten kann , ist
sie verpflichtet einen gleichwertigen
Ersatz zu schicken.
Die Gage ist immer sofort nach dem
Auftritt in Bar zu bezahlen
Für die Künstlerin und ihre Begleitung
ist ein Getränk bereit zu stellen.
In kalten Monaten ist der Veranstalter
verpflichtet sich um eine beheizte
Garderobe zu kümmern !
Für meine persönliche Sicherheit werde ich niemals allein erscheinen. Meine Begleitung hält sich über den gesamten Buchungszeitraum diskret im Hintergrund auf, ggf. wird mir assistiert.
Bitte halten Sie einen CD-Spieler einsatzbereit , ich bringe meine eigene Musik CD mit .
Bitte buchen Sie mich rechtzeitig. Nur so kann ich eine Terminplanung fristgerecht einhalten.
Es kann vorkommen, dass ich an einem Abend mehrere Buchungen aufweise. Durch die Entfernung zum Auftrittsort und die Benutzung der öffentlichen Straßen kann es möglich sein, dass bei schlechter Witterung,Verkehrsbehinderungen oder Unfällen kleine Verspätungen eintreten können.
(max.bis zu 1.std)
ich werde sie aber tel. über meine Ankunftszeit informieren
Dies bitte ich Sie zu entschuldigen !
Für den Fall das die gebuchte Künstlerin von anwesenden Personen bedrängt, beleidigt oder andersweitig physisch und/ oder psychisch angegriffen wird, ist die auftretende Künstlerin berechtigt, sich zur Wehr zu setzen und ggf. auch berechtigt, die Show sofort abzubrechen. Die Gage ist in diesem Falle in vollständiger Höhe fällig. Bitte sorgen Sie für ausreichende Sicherheit der Künstlerin!
Bei Großveranstaltungen ist dies oft mittels beauftragter Security geregelt.