Stripperin "Michelle" aus Chemnitz

 

 

             Vertragsbedingungen

 

Mündliche Verträge sind genau so

bindend wie ein schriftlicher Vertrag !

 

Bei Absage eines Auftritts seitens des

Veranstalters sind in der Regel immer

80% der Gage fällig !!!

 

Falls die Künstlerin ihren Termin wegen

Krankheit o.ä.  nicht einhalten kann , ist

sie verpflichtet einen gleichwertigen

Ersatz zu schicken.

 

Die Gage ist immer sofort nach dem

 

Auftritt in Bar zu bezahlen

 


Für die Künstlerin und ihre Begleitung

ist ein Getränk bereit zu stellen.

 

 

In kalten Monaten ist der Veranstalter

verpflichtet sich um eine beheizte

Garderobe zu kümmern !
 

Für meine persönliche Sicherheit werde ich niemals allein erscheinen. Meine Begleitung hält sich über den gesamten Buchungszeitraum diskret im Hintergrund auf, ggf. wird mir assistiert.


Bitte halten Sie einen CD-Spieler einsatzbereit , ich bringe meine eigene Musik CD mit .

Bitte buchen Sie mich rechtzeitig. Nur so kann ich eine Terminplanung fristgerecht einhalten.

Es kann vorkommen, dass ich an einem Abend mehrere Buchungen aufweise. Durch die Entfernung zum Auftrittsort und die Benutzung der öffentlichen Straßen kann es möglich sein, dass bei schlechter Witterung,Verkehrsbehinderungen oder  Unfällen kleine Verspätungen eintreten können.

(max.bis zu 1.std)

ich werde sie aber tel. über meine Ankunftszeit informieren

Dies bitte ich Sie zu entschuldigen !

Für den Fall das die gebuchte Künstlerin von anwesenden Personen bedrängt, beleidigt oder andersweitig physisch und/ oder psychisch angegriffen wird, ist die auftretende Künstlerin berechtigt, sich zur Wehr zu setzen und ggf. auch berechtigt, die Show sofort abzubrechen. Die Gage ist in diesem Falle in vollständiger Höhe fällig. Bitte sorgen Sie für ausreichende Sicherheit der Künstlerin!

Bei Großveranstaltungen ist dies oft mittels beauftragter Security geregelt.


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